Kooperationsvertrag
Energiewende – Handwerk24
Auftragnehmer (Vermittler)
LTV Live TV-Guide.de GmbH
handelnd als Handwerk24
Neuenhöfer Allee 49–51
50935 Köln
HRB 62775 · Amtsgericht Köln
USt-IdNr.: DE 260204745
– im Folgenden „Handwerk24" –
Auftraggeber (Partnerbetrieb)
Der im Registrierungsformular genannte
Handwerksbetrieb
mit vollständigen Angaben gemäß
dem ausgefüllten Partnerformular
auf handwerk24.de
– im Folgenden „Partnerbetrieb" –
1 Gegenstand und Geltungsbereich
Mit dem Absenden des Partnerregistrierungsformulars auf handwerk24.de und der Auswahl des Modells „Energiewende-Fokus" schließt der Partnerbetrieb eine rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung mit Handwerk24 über die Vermittlung von Energiewende-Projekten gegen eine Lead-Gebühr von 50 € pro vermitteltem Kundenkontakt sowie eine Erfolgsprovision von 3 % ab.
Handwerk24 betreibt eine digitale Vermittlungsplattform, über die Endkunden qualifizierte Fachbetriebe für Projekte der energetischen Modernisierung anfragen können. Handwerk24 ist ausschließlich als Vermittler tätig und wird nicht selbst Vertragspartei der Werk- oder Dienstleistungsverträge zwischen Partnerbetrieb und Endkunden.
2 Projektumfang – Energiewende-Gewerke
Dieser Vertrag gilt für die Vermittlung von Aufträgen in folgenden Bereichen der Energiewende:
Erneuerbare Energie
- Photovoltaik-Anlagen (Auf- und Einbau)
- Solarthermie / Warmwasser
- Stromspeicher / Batteriesysteme
- Wallboxen / Ladeinfrastruktur E-Mobilität
Wärmewende
- Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
- Hybridheizungen (WP + Bestand)
- Fernwärmeanschluss / Nahwärme
- Biomasseheizungen (Pellet, Scheit)
Gebäudehülle & Dämmung
- Fassadendämmung (WDVS, Kerndämmung)
- Dachdämmung / Dachsanierung
- Kellerdeckendämmung
- Fenster- & Türentausch (Energieklasse)
Förderung & GEG-Konformität
- BAFA-förderfähige Anlagen (BEG EM)
- KfW-förderfähige Sanierungen (BEG WG)
- GEG 2024-konforme Umsetzungen
- iSFP-begleitete Maßnahmen
Aufträge außerhalb dieser Bereiche unterliegen – sofern der Partnerbetrieb kein zusätzliches Standard-Partnermodell (20 € + 3 %) abgeschlossen hat – nicht diesem Vertrag und werden nicht vermittelt.
3 Leistungsabgrenzung: Beratung vs. Ausführung
Grundsatz – was Handwerk24 NICHT ist
Handwerk24 erbringt ausschließlich Beratungs-, Analyse- und Vermittlungsleistungen. Es werden keine handwerklichen Tätigkeiten, keine technische Planung, keine Bauleitung und keine Ausführungsleistungen erbracht. Handwerk24 ist kein Handwerksbetrieb und übernimmt keine Meister- oder Unternehmerpflichten nach Handwerks- oder Baurecht.
Die Tätigkeit von Handwerk24 im Energiewende-Bereich umfasst:
- Analyse von Verbrauchs- und Gebäudedaten (Energieeffizienzklasse, Baujahr, Heizbedarf)
- Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Szenarien (Amortisation, CO₂-Einsparung)
- Hinweise auf mögliche Förderprogramme (BAFA, KfW) – keine rechtsverbindliche Fördermittelberatung
- Erstellung schriftlicher Empfehlungen und Entscheidungshilfen
- Vermittlung geeigneter, zertifizierter Fachbetriebe
Handwerk24 erbringt keine Energieberatung nach DIN 18599 oder DIN V 4108/4701, stellt keine Energieausweise aus und übernimmt keine Verantwortung für die technische Ausführung durch den Partnerbetrieb.
4 Leistungen von Handwerk24
Handwerk24 erbringt gegenüber dem Partnerbetrieb folgende Leistungen:
- Vermittlung qualifizierter, vorgeprüfter Kundenanfragen aus dem Energiewende-Segment
- Bevorzugte Weiterleitung von Interessenten mit aktiver Fördermittelabsicht (BAFA/KfW)
- Betrieb und Pflege der Plattform handwerk24.de für Endkunden
- Marketing und Neukundengewinnung im Bereich erneuerbare Energien auf eigene Kosten
- Persönlicher Ansprechpartner für den Partnerbetrieb
- Qualitätskontrolle der Anfragen vor Übermittlung
5 Provision und Abrechnung
Lead-Gebühr pro Kundenkontakt + 3 % Erfolgsprovision für PV- und Wärmepumpen-Projekte.
- Lead-Gebühr: 50 € pro übermitteltem Kundenkontakt (Lead) im Bereich Photovoltaik oder Wärmepumpen. Die Lead-Gebühr ist sofort fällig bei Übermittlung der Kundenkontaktdaten.
- Erfolgsprovision: 3 % auf den Netto-Auftragswert, fällig bei erfolgreichem Auftragsabschluss für PV-Anlagen, Wärmepumpen oder andere Energiewende-Projekte.
- Die Lead-Gebühr wird auch dann fällig, wenn der Partnerbetrieb den Lead nicht weiterverfolgt oder kein Auftrag zustande kommt.
- Die Erfolgsprovision wird fällig, wenn ein durch Handwerk24 vermittelter Auftrag schriftlich bestätigt wurde und zur Ausführung gelangt.
- Als Bemessungsgrundlage gilt der vereinbarte Netto-Auftragswert (ohne MwSt.) zwischen Partnerbetrieb und Endkunden.
- Zuschüsse, Fördergelder oder Rabatte, die direkt an den Endkunden fließen, mindern die Bemessungsgrundlage nicht, sofern sie nicht im Auftragswert verrechnet werden.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der im Vormonat übermittelten Leads und abgeschlossenen Aufträge.
- Die Rechnungsstellung erfolgt durch Handwerk24 an den Partnerbetrieb.
- Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, abgeschlossene Aufträge innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragsbestätigung an Handwerk24 zu melden.
- Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
6 Pflichten des Partnerbetriebs
- Der Partnerbetrieb muss ein eingetragener Handwerksbetrieb mit gültigem Gewerbeschein und – soweit erforderlich – Handwerksrolleneintrag sowie den für Energiewende-Gewerke erforderlichen Zertifizierungen sein (z. B. BAFA-zertifiziert für Wärmepumpen, VDE-Befähigung für PV).
- Nachweis gültiger Zertifizierungen und Qualifikationen auf Anfrage unverzüglich vorzulegen.
- Vermittelte Anfragen sind innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
- Der Partnerbetrieb erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich, gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften (GEG, BEG, VDE, DVGW).
- Meldepflicht abgeschlossener Aufträge gemäß § 5 dieses Vertrages.
- Der Partnerbetrieb verpflichtet sich zu fairer, sachlicher Kommunikation mit vermittelten Endkunden und darf keine irreführenden Angaben zu Förderquoten oder Einsparpotenzialen machen.
7 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit der Bestätigung der Registrierung durch Handwerk24 in Kraft.
- Ordentliche Kündigung: Jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende durch beide Parteien möglich.
- Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund (z. B. Verlust der erforderlichen Zertifizierung, wiederholte Nichtbeantwortung, Qualitätsmängel, irreführende Kundeninformation, Zahlungsverzug) jederzeit fristlos durch Handwerk24.
- Nach Kündigung bleibt die Provisionspflicht für alle vor Vertragsende vermittelten und in Auftrag gegebenen Aufträge bestehen.
- Eine Umstufung auf das Standard-Partnermodell (20 € + 3 %) ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Handwerk24 möglich; ein neuer Standardvertrag ist dann abzuschließen.
8 Datenschutz
(1) Handwerk24 verarbeitet personenbezogene Daten des Partnerbetriebs ausschließlich zur Durchführung dieses Kooperationsvertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Hierzu gehören insbesondere: Kontakt- und Betriebsdaten, Qualifikationsnachweise, Auftragsdaten sowie Abrechnungsinformationen.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere an technische Dienstleister (Hosting, CRM, E-Mail-Provider) sowie an Endkunden im Rahmen der Anfragevermittlung.
(3) Der Partnerbetrieb kann jederzeit verlangen: Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
(4) Handwerk24 speichert Daten nur so lange, wie es für die Durchführung der Kooperation, Dokumentation und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Abrechnungsdaten werden 10 Jahre gespeichert.
(5) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist: LTV Live TV-Guide.de GmbH, Neuenhöfer Allee 49–51, 50935 Köln. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Handwerk24.
9 Haftung
Handwerk24 haftet ausschließlich für die sorgfältige Vermittlung und Weiterleitung von Kundenanfragen. Eine Haftung für den Inhalt, die Qualität, technische Korrektheit oder das Ergebnis der durch den Partnerbetrieb erbrachten Werkleistungen ist ausgeschlossen.
- Handwerk24 übernimmt keine Garantie für eine Mindestanzahl an vermittelten Anfragen.
- Keine Haftung für Fördermittelentscheidungen von BAFA, KfW oder anderen Behörden.
- Keine Haftung für Änderungen gesetzlicher Vorschriften (GEG, BEG, EEG) oder Förderprogramme.
- Keine Haftung für technische oder wirtschaftliche Ergebnisse der durch den Partnerbetrieb ausgeführten Projekte.
- Der Partnerbetrieb bleibt alleiniger Vertragspartner des Endkunden für die Ausführungsleistungen.
Handwerk24 haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
10 Sonstiges
- Vertragssprache: Deutsch
- Anwendbares Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
- Gerichtsstand: Köln, soweit gesetzlich zulässig
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
- Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum Gegenstand dieser Vereinbarung.
Vertragsabschluss – Energiewende-Kooperation
Mit dem Absenden des Partnerregistrierungsformulars, der Auswahl „Energiewende-Fokus (12 %)" und der dortigen Bestätigung dieser Kooperationsvereinbarung erkennen Sie alle oben genannten Bedingungen rechtsverbindlich an. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Registrierung eine Bestätigung per E-Mail. Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen.
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